Seit geraumer Zeit wird der Begriff des Elektrosmogs heftig diskutiert. Weniger bekannt dürfte dagegen die Elektro-Allergie sein. In diesem Zusammenhang sind auch die Begriffe Elektrosensibilität und Elektrosensitivität zu berücksichtigen.
Mit der zunehmenden Fülle an elektronischen Geräten in fast allen Lebensbereichen, angefangen von Handy und Smartphone über Radiowecker, WLAN und PC, aber auch der Errichtung von Hochspannungs- und Mobilfunkmasten steigt auch die Sorge vor der Belastung durch elektromagnetische Felder und Strahlen.
Die Bandbreite der möglichen, befürchteten oder berichteten Schädigungen reicht bis hin zu Leukämie und Hirntumoren.
Inzwischen existieren viele wissenschaftliche Studien, die die Gefahren belegen und widerlegen, und alle sind bei den Vertretern der jeweiligen Gegengruppe heftig umstritten. Nichtsdestotrotz haben sich inzwischen auch die WHO und der Europarat des Themas angenommen.
Elektrosmog kann bei Elektrosensitivität auch zu gesundheitlichen Problemen führen
Betroffene klagen häufig über Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlafstörungen, ohne dass eine eindeutige Ursache dafür auszumachen ist.
Je nach Empfindsamkeit der Betroffenen und den gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlen lassen sich drei Kategorien unterscheiden:
- Elektrosensibilität (EMS): Diese Menschen nehmen elektromagnetische Strahlen und Felder zwar wahr, verspüren dadurch aber keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
- Elektrosensitivität oder auch Elektrohypersensitivität (EHS): Bei diesen Personen treten gesundheitliche Beschwerden auf, die auf den Elektrosmog zurückgeführt werden, zum Beispiel Schlafstörungen, Nervosität, Verspannungen, Migräne, Schwitzen im Bett, Potenzstörungen und vieles mehr. Da diese Beschwerden aber oft auch andere Ursachen haben können, bleibt der Nachweis meist schwierig bis unmöglich.
- Elektroallergie: Bei diesen Personen finden echte allergische Reaktionen statt mit Ausschüttung von Histamin.
Inzwischen gibt es eine erste gerichtliche Anerkennung eines Gutachtens, das einem französischen Patienten eine EHS bescheinigt.
Die niederländische Regierung sieht dagegen (derzeit) keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Elektrosmog. Dennoch wurde eine entsprechende Wissensplattform (EMF&G) eingerichtet.
Betroffene sollten nach Möglichkeit Elektrosmog meiden, vor allem im Schlafzimmer, und ihre Wohnung durch einen Fachbetrieb entsprechend umrüsten lassen, etwa durch Einbau automatischer Netzfreischalter. Dabei sollte auch eine steuerliche Absetzbarkeit der Umbauten geprüft werden. Ein entsprechendes Urteil liegt in Deutschland bereits vor (10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012; 10 K 290/11).
Für Arztgespräche kann unter http://www.csn-deutschland.de/aerzteinfo.pdf eine Infobroschüre heruntergeladen werden, in der die Informationen über EMS aktuell allerdings noch nicht eingearbeitet sind.
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