Steuern sparen bei Allergien

Andreea Simon
Steuern sparen bei Allergien

Allergien sind mit großen Kosten verbunden. Lebensmittelumstellungen, Haushaltskosten oder die Beseitigung der Allergene kann bei manchen eine hohe Rechnung mit sich bringen. Doch nur die wenigsten in Deutschland denken daran, diese Belastungen in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Hier nun ein paar Gründe, dies zu ändern.

Hier können Steuern abgezogen werden:

  • bei der Beseitigung von Schadstoffmitteln
  • Baumaßnahmen
  • Wohnungswechsel

Unter der Beseitigung von Schadstoffmitteln ist das Vorkommen von Schadstoffen wie Asbest oder Holzschutzmittel gemeint, bei deren Beseitigung man eine Linderung gesundheitsschädigender Symptome bewirken kann. Der Umbau kann als „außergewöhnliche Aufwendung“ von den Steuern abgezogen werden. Voraussetzungen sind dabei eine schon eingetretene Erkrankung oder diese Befürchtung und der Beweis der präsenten Schadstoffe. Beides muss durch Atteste und Gutachten vorgewiesen werden.

Bei anderen Baumaßnahmen, wie zum Beispiel aufgrund von Schimmel oder Milben, kann ebenfalls ein Steuerabzug geltend gemacht werden. Hierbei darf der Wert des Hauses jedoch nicht steigen.

In Ausnahmefällen darf auch ein Wohnungswechsel beantragt und der Umzug steuerlich abgezogen werden. Wer an einer Allergie aufgrund der Wohnung leidet und dies medizinisch vorweisen kann, der ist im Recht, diesen Antrag zu stellen.

Kein Steuerabzug gilt jedoch in folgenden Fällen:

  • Nahrungsmittelallergien
  • Austausch von Kleidung, Staubsauger, Betten und Bettwäsche

Bei Nahrungsmittelallergien ist die Umstellung eher eine Sache der Gewohnheit. Ersatzprodukte sind oft teurer und bei manchen neuen Lebensmitteln muss man auch tiefer in die Tasche greifen. Allerdings findet das Finanzamt nicht, dass dies steuerlich abgezogen werden kann.

Vor allem bei Staub- oder Haustierallergien muss auch der Haushalt ein bisschen umgestellt werden. Betten und Bettwäsche müssen „allergiefest“ gemacht, beziehungsweise erneuert werden, neue Vorhänge und am besten ein Staubsauger mit HEPA-Filter müssen her. Das sind auch Kosten für den Einzelnen, doch auch hier sieht das Finanzamt schwarz. Begründet wird dies hiermit, dass Kleidung und Bettwäsche zu der allgemeinen Lebensführung gehören und ihre Kosten in die Kategorie der normalen Abnutzung fallen.



Photo © Thomas Klauer / pixelio.de

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