Verfallsdatum bei Kosmetika: Haltbarkeit beachten

Julia Maurer
Verfallsdatum bei Kosmetika: Haltbarkeit beachten

Oft kommt es vor, dass Kosmetika nach dem ersten Benutzen länger als beabsichtigt herumstehen und dann gelegentlich noch über das Datum der Haltbarkeit hinaus verwendet werden, oft auch aus Gründen der Sparsamkeit. Dabei kann es vorkommen, dass Juckreiz oder sogar eine Allergie auftreten.

Während bestimmte Kosmetika wie Duschgel, Tubencremes oder Haarlack meist problemlos direkt aus dem Gebinde entnommen werden können, ist bei anderen Produkten wie Tiegelcremes eine gewisse Hygiene angebracht.

Statt mit dem Finger in den Cremetiegel zu greifen, hilft ein kleiner Holzspatel bei der Entnahme. Dies dient unter anderem auch dazu, Verunreinigungen zu vermeiden, die zu einer vorzeitigen Unbrauchbarkeit der Kosmetika führen würden, etwa durch Bakterien oder Schimmelbildung.

Auch die richtige Lagerung, etwa dunkel und nicht zu warm, spielt eine wichtige Rolle bei der Haltbarkeit von Kosmetikprodukten.

Ein weiterer Verbraucherhinweis befindet sich auf den Verpackungen selbst, nämlich in Form des Haltbarkeitsdatums. Besonders Naturkosmetik und Kosmetika ohne Konservierungsstoffe sind sehr empfindlich und sollten über dieses Datum hinaus nicht oder nur vorsichtig weiter verwendet werden.

Auch bei Kosmetika Haltbarkeit und Hygiene beachten

Dabei ist darauf zu achten, was der Hinweis genau aussagt: Handelt es sich um ein generelles Mindesthaltbarkeitsdatum, wie bei Lebensmitteln, oder um ein Haltbarkeitsdatum ab Öffnen des Produktes?

Statt des verbalen Hinweises „mindestens haltbar bis“ beziehungsweise „nach dem Öffnen haltbar bis“ finden sich auch häufig Symbolhinweis in Form einer Sanduhr oder eines geöffneten Tiegels. Wenn Sie nach dem Öffnen selbst einen kleiner Aufkleber anbringen, ersparen Sie sich anstrengendes Nachdenken, wie lange das Produkt denn nun wirklich bereits in Verwendung ist.

Die Zeitwerte sind zwar nicht bindend, allerdings sollten Sie die Produkte danach etwas vorsichtiger verwenden, vor allem im Augen- und weiteren Gesichtsbereich. Eine Geruchs-, Sicht- und Fühlprobe kann bereits Veränderungen erkennen lassen.

Wenn Ausschlag, Juckreiz oder gar eine Allergieauftreten, die vorher nicht bei dem Produkt aufgetreten sind, sollten Sie das Produkt umgehend entsorgen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich auch, einen Allergologen zu konsultieren. In diesem Fall sollten Sie eine Probe des Produkts mitnehmen, um den Allergie-Auslöser schneller zu identifizieren.


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